Anfang Dezember verschickte eine Anwaltskanzlei massenhaft Abmahnungen mit Zahlungsaufforderungen an Besucher einer Erotik-Stream Website. Schnell wurde klar, dass die Forderungen der Kanzlei keinen Bestand hatten. Das Bundesjustizministerium bestätigte den legalen Rahmen von Internet-Streams. Neben die dubiosen Methoden, welche die Kanzlei anwandte, um an die IP Adressen der Zuschauer der Streams zu gelangen kommt nun die Nachricht, dass es Unklarheit darüber gibt, ob der Klient der Kanzlei überhaupt berechtigt gewesen war, die Videos in einem Internet-Stream zur Verfügung zu stellen. Derzeit wird ermittelt wo genau sich die Rechte der betroffen Filme befinden und zu welcher Art der Verbreitung sie ermächtigen.