Nach Absicht der Länder sollen zukünftig Inhalte der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten länger online in Mediatheken zur Verfügung stehen. Bisher standen Programme dem Zuschauer nur für 7 Tage zur Verfügung. Die Länder formulierten nach einem Treffen der Ministerpräsidenten die Notwendigkeit einer Verlängerung dieser Frist, um den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Fernsehens weiterhin angemessen umgesetzt sehen zu können. Es werden entsprechende Verhandlungen mit der EU angestrebt, um die legalen Grundbedingungen für eine Verlängerung der Frist durchzusetzen. Wann genau diese Änderung in Kraft treten wird, ist noch nicht bekannt. Vertreter von ARD und ZDF zeigten sich erfreut und deuten die Initiative als einen weiteren Schritt in Richtung Modernisierung der öffentlich-rechtlichen.