Sat-Antennen auf dem Balkon?

Streitereien mit Vermietern über die Installation einer Sat-Antenne sind wahrscheinlich genauso lästig wie die jährliche Nebenkostenabrechnung. Ein pauschales Verbot von Vermietern zur Aufstellung einer Sat-Antenne ist zwar nicht zulässig (Urteil BGH aus 2005), jedoch versuchen diese trotzdem häufig die Installation der Sat-Anlage zu unterbinden. Häufig ist es so, dass von Seiten des Vermieters ein Verbot dadurch begründet wird, das die durchzuführenden Montagearbeiten die Bausubstanz beeinträchtigen würden (Bohrlöcher in der Hauswand bzw. auf dem Dach). In diesem Artikel möchten wir zwei Möglichkeiten zur Betreibung einer Sat-Anlage vorstellen, mit denen Sie das Verbot geschickt umgehen können und somit nicht auf den Empfang von Satellitenfernsehen verzichten müssen. Wichtig hierbei ist, dass Sie bei der Installation der Antenne auf gar keinen Fall in das Mauerwerk des Vermieters bohren.

1. Lösung: Sat-Antenne auf einen Standfuß montieren

Eine Lösung für dieses Problem ist die Installation auf einem speziellen Standfuß auf dem Balkon, dies ist zwar nicht die beste Möglichkeit, doch sie ermöglicht es Ihnen immerhin überhaupt Satellitenfernsehen zu empfangen. Bei dieser Möglichkeit sind Sie rechtlich vermutlich auf der sicheren Seite, da in es in den 90er Jahren mehrere Urteile zu diesem Thema gab und klar geurteilt wurde, dass der Betrieb auf dem Balkon zulässig ist.

2. Lösung: Flachantenne

Eine weitere Möglichkeit ist die Installation einer kleinen Flachantenne. Die Flachantenne lässt sich in der Regel einfach durch ein Schraubspann-System an einem Vorsatz oder einem Geländer befestigen, ohne dass gebohrt werden muss. Nachteile hierbei sind die recht kleinen Schlechtwetterreserven. Vorteil hier ist, dass die Antenne recht unscheinbar daher kommt und so meistens vom Vermieter nicht erkannt bzw. geduldet wird.

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