Nach dem Urteil des BGH in welchem entschieden wurde, dass Wohnungseigentümer für die Weiterleitung von Antennensignalen keine GEMA Gebühren zu entrichten hätten, könnte dieses auch für Antennengemeinschaften rechtskräftig sein. Das Gericht stufte die Verbeitung der Signale an die einzelnen Haushalte über eine Antenne nicht als eine öffentliche Verbreitung ein. In diesem Fall hätte eine Verletzung der Urheberrechte vorgelegen und die GEMA ihr Recht auf Einzug der Gebühren einfordern können. Das Gericht gab jedoch den Wohnungseigentümern Recht. In diesem Kontext stellt sich die Frage, ob das Urteil Auswirkungen auf den Fall einer Antennengemeinschaft aus Brandenburg haben wird, welche von der GEMA zur Zahlung eines fünfstelligen Betrages aufgefordert wurde. Diese seien aus Sicht der GEMA fällig, da die Gemeinschaft über eine Antenne eine große Zahl von Haushalten versorgen würde. Eine Entscheidung wird im Dezember erwartet.