Der Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland soll nach Auffassung des Landesgerichts München seine Kunden in Zukunft über eine mögliche Drosselung des Internets bei hohem Datenverbrauch hinweisen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte geklagt, nachdem Kabel Deutschland bei einigen seiner Kunden die Internet-Geschwindigkeit gedrosselt hatte. Dies kam zustande, nachdem bei diesen Kunden ein sehr hoher Datenverbrauch von über 60 Gigabyte pro Tag verzeichnet wurde. Das Landgericht München gab der Klage statt und verwies auf eine mangelhafte Informationspolitik des Unternehmens bezüglich eventueller Drosslungen bei hohem Datenverbrauch. Die Verbraucherschützer freuen sich über das Urteil und sehen Kundenrechte gestärkt, da das Unternehmen in Zukunft klarer in seiner Werbung auf derartige Restriktionen hinweisen muss. Kabel Deutschland will das Urteil prüfen und evtl. in Berufung gehen.