Nachdem Unitymedia Anfang Juli die analoge Ausstrahlung über Kabel eingestellt hat, beschäftig sich die Landesanstalt für Medien (LfM) NRW mit dem Vorgang und prüft ob dieser mit dem Landesmediengesetzt vereinbar ist. Peter Widlok von der LfM erklärt: "Es wird derzeit von uns geprüft, ob die zeitpartagierte Einspeisung der öffentlich-rechtlichen Programm gegen die Kabelbelegung der LfM und/oder das Landesmediengesetz NRW verstößt". Insbesondere die Sender ARTE und Phönix hatten sich über die Zusammenlegung mit 3Sat und KIKA beschwert und weiterhin moniert, dass die Abschaltung ohne Konsulatation der entsprechenden Gremien passierte. Da die Sender jedoch auf digitalem Wege weiterhin wie gewohnt zu empfangen sind, wird nicht erwartet, dass Unity Media seine Vorgehensweise ändern muss.